Impressum
Sport-Piraten GbR
Auenstrasse 74
80469 München
Telefon: +4989.80919500
Mobil: +49174.8863395
E-Mail:
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Internet: www.sport-piraten.de, www.sport-piraten.com
Kontodaten:
Sport-Piraten, Ktnr: 0500686700, Blz: 70080000, Commerzbank
IBAN: DE27 7008 0000 0500 6867 00, BIC: DRES DE FF 700
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: David Burger, Christian Kinzler, Boris Limanski
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 280548163
AGB´s
1. Anmeldung
Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung bzw. dem Ausleihen von Leihgegenständen, werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung bzw. dem entgegennehmen der Leihgegenstände zustande. Ausnahme, Sie erhalten von uns eine Absage bzw. ein neues Angebot, an das wir 7 Tage gebunden sind.
2. Zahlung
a) Für die von SPORT-PIRATEN veranstalteten Einzelbucherprogramme gelten folgende Zahlungsbedingungen: Zahlung des Veranstaltungspreises bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung.
b) Für die Buchung gilt: Bei Buchungen bzw. nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung werden 100% des Gesamtpreises sofort fällig. Wir sind berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages von Ihnen zu verlangen, wenn Sie sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befinden und Ihnen von uns eine Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB) gesetzt worden ist.
3. Mindestteilnehmerzahl
Alle Veranstaltungen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl abgestimmt. Wird diese nicht erreicht, so ist SPORT-PIRATEN berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle wird von SPORT-PIRATEN ein Alternativtermin angeboten. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nicht möglich.
4. Rücktrittsbedingungen
Für von SPORT-PIRATEN veranstaltete Programme gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
-Rücktritt vom Tag der Buchung bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 35 % Ausfallgebühr
-Rücktritt ab 29. Tag bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40 % Ausfallgebühr
-Rücktritt ab 14. Tag bis 04. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % Ausfallgebühr
-Ab 03. Tag bis zum Veranstaltungstag selbst oder bei
-Nichtantritt der Veranstaltung ohne vorherige Mitteilung: 100% Ausfallgebühr
5. Verleih
5.1 Mietpreis
Es gelten die Mietpreise der jeweils gültigen Preisliste. Der Mietpreis ist spätestens bei der Materialübergabe fällig.
5.2 Kaution
Der Mieter erhält die Ausrüstungen nur nach Vorlage eines gültigen Personalausweises.
5.3 Kündigung
Der Mieter kann jederzeit vor Übernahme des Leihgegenstandes den Vertrag kündigen. Kündigt der Mieter den Vertrag oder übernimmt er den Leihgegenstand nicht, so behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Dieser beträgt bei einer Kündigung, die dem Vermieter mindestens 1 Monat vor Übernahme zugeht 25% des Mietpreises (ohne Transportkosten), bei Kündigung innerhalb des letzten Monats vor Übernahme schuldet der Mieter die volle Miete. Kann der Leihgegenstand erneut vermietet werden, so schuldet der Mieter eine Verwaltungsgebühr von 15% des Mietpreises (ohne Transportkosten).
5.4 Umbuchung
Eine Umbuchung von einem Termin auf den anderen innerhalb eines Kalenderjahres ist mit Zustimmung des Vermieters möglich. Es wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10% des Mietpreises (ohne Transportkosten) erhoben.
5.5 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktrittsrecht aufgrund Witterungsverhältnisse, ausgenommen Hochwasser, besteht nicht. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so ist der gesamte Mietpreis (ohne Transportkosten) fällig.
5.6 Verleih - Winter
Die Benützung der verliehenen Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einstellung der Wintersportgeräte erfolgt nach Angaben zu Ihrem Fahrkönnen, Gewicht, Alter, Geschlecht und den äußeren Bedingungen. Wir übernehmen keine Haftung bei Unfällen. Die vermieteten Gegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder Dritten überlassen werden. Bei Verlust oder grober Beschädigung muss der Kunde das Material dem Zeitwert entsprechend ersetzen. Später eingebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden. Verdeckte Mängel sind hiervon ausgenommen. Die Mietgegenstände müssen vom Kunden persönlich bei SPORT-PIRATEN zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden. Ist dies nicht der Fall, so ist für jeden weiteren Tag die volle Miete zzgl. dem entstanden Ausfall zu entrichten.
5.6.1 Fis-Regeln
Der Mieter erkennt mit der Zahlung des Mietpreises die Fis-Regeln an und hält sich an diese
5.7 Verleih – Sommer
Die Benützung der verliehenen Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Fehlende und während der Mietzeit beschädigte Gegenstände sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die am Leihmaterial und am Zubehör während der Mietzeit entstehen.
5.7.3 Sicherheitsausrüstung
Bei Snowboard-Kursen sowie Mountainbike-Touren empfehlen wir das Tragen eines Helmes.
6. Programmänderungen
Soweit SPORT-PIRATEN Veranstalter ist, ist SPORT-PIRATEN berechtigt, das Programm aus Sicherheitsgründen abzuändern, insbesondere haben Bergführer, Bootsführer, Skilehrer, Trainer, Erlebnispädagogen, etc., die Witterungsverhältnisse zu beachten, so dass sie berechtigt sind, den Routenverlauf z.B. bei ungünstigen Verhältnissen am Berg, bei schlechten Witterungsbedingungen, bei mangelndem Können der Kursteilnehmer oder anderen unvorhersehbaren Umständen abzuändern bzw. das Programm oder einzelne Teile davon aus Sicherheitsgründen abzusagen, soweit kein Ersatztermin vereinbart werden kann.
7. Haftung
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an den Veranstaltungen von SPORT-PIRATEN teil. SPORT-PIRATEN haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veranstaltung bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht von SPORT-PIRATEN oder seinen Leistungsträgern verschuldet sind. Weiterhin haftet SPORT-PIRATEN nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung. Falls SPORT-PIRATEN lediglich einzelne fremde Leistungen nur vermittelt, so haftet SPORT-PIRATEN nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Eine weitergehende Haftung von SPORT-PIRATEN findet nicht statt. In jedem Fall ist die Haftung von SPORT-PIRATEN auf den dreifachen Kursbetrag begrenzt. Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. SPORT-PIRATEN behält sich Änderungen aus zwingenden Gründen ebenso vor wie die Berichtigung von Irrtümern.
8. Unabdingbar für die Sicherheit
Voraussetzung für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist ein allgemeiner stabiler Gesundheitszustand. Trittsicherheit sind bei allen alpinen bzw. alpin ähnlichen Veranstaltungen absolute Voraussetzung. Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer müssen Sie die Anweisungen der Guides und Trainer jederzeit Folge leisten. Die Tourenbeschreibung (Ausschreibung) sowie die Informationen über mitzubringende (persönliche) Ausrüstung wurde zur Kenntnis genommen.
9. Pass- und Gesundheitsbestimmungen
Die Bekanntgabe der oben genannten Bestimmungen Ihnen gegenüber bei Buchung einer Veranstaltung bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Wir werden Sie, soweit möglich, auch von später eintretenden Änderungen unterrichten. Wir unterstellen dabei, dass Sie Staatsbürger des Staates sind, in dem die Reise angeboten wird, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat erkennbar ist. In Ihrer Person begründete persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich von Ihnen mitgeteilt worden sind.
Die meisten angebotenen Veranstaltungen haben einen sportlichen Charakter und stellen damit erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit. Über Ihre gesundheitliche Eignung für die Anforderung der Tour, eventuellen Infektions- und Impfschutz, sowie anderen Prophylaxemaßnahmen sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf die allgemeinen Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reise- und sportmedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Der Veranstalter muss über eventuelle gesundheitliche Einschränkungen, die die Ausübung der angebotenen Aktivitäten beeinträchtigen könnten, informiert werden.
10. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
11. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser AGB´s hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des §§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Datenschutz
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